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AGB

§ 1 Zustandekommen des Vertrages, Personen

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt worden ist. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung angemeldeten Personen. Der Buchende haftet für alle angemeldeten Personen. 

Die Unterkunft darf nur von denjenigen Personen belegt werden, die in der Buchung angegeben sind. Insbesondere darf die Zahl der Personen nicht überschritten werden. Dies gilt auch für Kinder, Kleinkinder, Babys und Jugendliche. Ein Anspruch auf Belegung mit mehr als der vereinbarten Personenzahl besteht nicht. Der Vermieter kann die Aufnahme zusätzlicher Personen verweigern oder ggf. von einer Mehrvergütung abhängig machen. Ein Überlassen der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt.

§ 2 Vertragserfüllung

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

§ 3 Rücktritt, Stornierung

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Es gelten die Stornobedingungen des Vermieters.

Der Gast darf jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Ausfallentschädigung nach folgender Staffelung geltend gemacht:

Rücktritt bis

45 Tage vor Mietbeginn                            10% des Mietpreises

 44-33 Tage vor Mietbeginn                       30% des Mietpreises

  32-22 Tage vor Mietbeginn                       60% des Mietpreises

           21-12 Tage vor Mietbeginn                         80% des Mietpreises         

       11 Tage vor Mietbeginn-Mietbeginn       90% des Mietpreises     

Der Gast kann einen angemessenen Ersatzmieter anbieten. Der Vermieter kann den Vorschlag in Textform akzeptieren. Der Ersatzmieter tritt in alle Rechte und Pflichten des vorherigen Mieters ein. Der Ersatzmieter hat die Vertragsübernahme vorab in Textform zu bestätigen. Übernimmt der Ersatzmieter den Gastaufnahmevertrag, kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € vom ausscheidenden Mieter verlangen. Die Stornogebühr entfällt.

Bei Buchungen über Plattformen wie Airbnb, booking.com o.ä. gelten die dort vereinbarten Stornierungsbedingungen.

§ 4 Folgen der Stornierung

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Stornierungen sind unbedingt schriftlich vorzunehmen. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach § 3 errechneten Betrag zu zahlen. Vorzeitige Abreise oder spätere Anreise berechtigen nicht zur Preisreduzierung.

§ 5 An- und Abreise

Die Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Anderweitig getroffene Vereinbarungen geschehen auf Kulanz und sind nicht bindend.

§ 6 Sorgfaltspflichten

Der Gast ist verpflichtet, die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden müssen vom Gast angezeigt und ersetzt werden. Bei Bezug der Räumlichkeiten überprüft der Gast die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, können etwaige Schäden somit unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Während der Mietzeit eintretende Schäden hat der Gast ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommt der Gast dieser Mitteilungspflicht nicht nach, steht ihm eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Der Vermieter hat ein Recht auf Schadensersatz in angemessener Höhe, sofern nach dem Aufenthalt nicht gemeldete Schäden festgestellt werden. 

Das Umrücken und Umstellen von Möbeln, sowie das Benutzen von unbelegten Betten und deren Bettwäsche ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann in dem Fall eine zusätzliche Reinigungsgebühr verlangen.

Die Programmierung der TV-Anlage ist nicht zu ändern.

Der Netflixzugang darf nur in der jeweiligen Ferienwohnung genutzt werden. Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt.

Ruhezeiten sind einzuhalten. Die Ferienwohnungen sind mit Systemen zur Messung des Lautstärkepegels ausgestattet um extreme Lärmbelästigung zu vermeiden.

§ 7 Zahlungsweise

Die Bezahlung erfolgt gem. schriftlicher Vereinbarung des Buchungsvertrages. Es kann eine Anzahlung fällig werden. Die Höhe der Anzahlung legt der Vermieter fest. Wird nicht angezahlt bzw. bei nicht fristgerechter Anzahlung hat der Vermieter das Recht die Buchung zu stornieren. Damit verfällt jeglicher Mieteranspruch. Wird nicht storniert, bzw. konnte die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden bleibt der Gast verpflichtet den Reisepreis abzüglich einer eventuellen Vermieterersparnis zu bezahlen (siehe § 3).

§ 8 Nichtraucherregelung

Aus Feuerschutzgründen sind alle Zimmer Nichtraucherzimmer. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt eine Extra-Reinigung zu berechnen.

§ 9 Haustiere

Haustiere sind in den Ferienwohnungen nur nach Absprache und gegen Gebühr erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen wird ein zusätzliches Reinigungsentgelt von 150,- EUR erhoben.

§ 10 Zutritt zur Ferienwohnung

Die Wohnungen sind teilweise mit Smartlock-Systemen ausgestattet. Der Gast erhält während des Mietzeitraumes eine digitale Zugangsberechtigung. Sollte vom Vermieter ein Transponder für die Nutzung des Smartlock-Systems ausgegeben werden, ist der Gast bei Verlust zur Zahlung von 20,- EUR pro Transponder verpflichtet. Ansonsten erfolgt der Zugang zu den Wohnungen mittels Haus- und Wohnungsschlüsseln, die in einer Schlüsselbox deponiert sind. Der Gast erhält vor Anreise einen entsprechenden Code zum Öffnen der Schlüsselbox. Bei Verlust von Haus- oder Wohnungsschlüsseln trägt der Gast die Kosten für den Austausch des Türschlosses inkl. dreier Ersatzschlüssel. Eine Haftpflichtversicherung, die auch den Verlust von Schlüsseln einer Schließanlage umfasst, wird empfohlen. 

§ 11 Haftung

Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für Kardinalpflichten ist im Falle deren leicht fahrlässigen Verletzung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit.

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Sturmfluten, Epidemien, Feuer, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, terroristische Gewalthandlungen o. ä. ) haftet der Vermieter nicht. In solchen Fällen gehen entstehende Mehr- und/oder Mietkosten zu Lasten des Gastes.

§ 12 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder dieser AGB können nur in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Anfrage und/oder Annahme des Gastaufnahmevertrages als anerkannt. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. 

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.


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